RATGEBER

Modernisierung im Milieuschutzgebiet

In einigen Berliner Kiezen gelten soziale Erhaltungsgebiete, umgangssprachlich Milieuschutz. Sie sollen die vorhandene Bewohnerschaft vor Verdrängung schützen. Für Eigentümergemeinschaften hat das praktische Folgen, vor allem bei Modernisierungen.

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Was im Milieuschutzgebiet eingeschränkt ist

In sozialen Erhaltungsgebieten sind bestimmte Maßnahmen nur mit Genehmigung des Bezirksamts zulässig. Dazu gehören aufwertende Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Abriss von Wohnraum. Auch die Umnutzung von Wohnungen, etwa zu Ferienwohnungen, ist eingeschränkt.

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Was das für eine Modernisierung bedeutet

Plant eine Gemeinschaft im Erhaltungsgebiet eine aufwertende Maßnahme, etwa den Anbau von Balkonen, das Zusammenlegen von Wohnungen oder eine umfangreiche energetische Sanierung, muss vorab geprüft werden, ob die Maßnahme genehmigungsfähig ist. Reine Instandhaltung ist genehmigungsfrei. Maßnahmen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Standard herstellen, werden in der Regel genehmigt, ein Antrag bleibt aber auch hier erforderlich.

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Der Ablauf in der WEG

In Milieuschutzgebieten braucht jede bauliche Veränderung zwei Schritte: erst den Beschluss der Eigentümerversammlung, dann die Genehmigung durch den Fachbereich Stadtplanung des Bezirks. Ohne diese Genehmigung darf nicht gebaut werden. Eine Verwaltung bereitet den Beschluss vor und begleitet das Genehmigungsverfahren.

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Gilt das für meine Immobilie?

Ob ein Gebäude im Milieuschutzgebiet liegt, hängt von der genauen Adresse ab. Die Gebiete unterscheiden sich je Bezirk und werden fortgeschrieben. Im Zweifel gibt das Bezirksamt Auskunft. Wie sich das in einem konkreten Bezirk auswirkt, steht auf der Seite Hausverwaltung Neukölln.