Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Die Finanzen einer Eigentümergemeinschaft stützen sich auf drei Dokumente. Den Wirtschaftsplan am Anfang des Jahres, die Jahresabrechnung nach Jahresende und den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen. Vor allem Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung betreffen jeden Eigentümer direkt, weil sich daraus das Hausgeld und mögliche Nachzahlungen ergeben.
Der Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan schätzt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für das kommende Jahr. Daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld, das jeder Eigentümer vorab zahlt. Der Plan enthält die laufenden Kosten und die Zuführung zur Rücklage.
Die Jahresabrechnung
Nach Ablauf des Jahres stellt die Verwaltung die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben den gezahlten Vorschüssen gegenüber. Daraus ergibt sich für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Die Eigentümerversammlung beschließt über die Anpassung.
Worauf Sie achten sollten
Eine gute Abrechnung ist nachvollziehbar und ordnet jede Position klar zu. Eigentümer haben das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen. Kommt die Abrechnung regelmäßig zu spät oder ist sie unklar, ist das ein häufiger Grund, die Verwaltung zu wechseln.
