Die Erhaltungsrücklage in der WEG
Jede Eigentümergemeinschaft sollte Geld für künftige Reparaturen zurücklegen. Diese Rücklage, früher Instandhaltungsrücklage genannt, sorgt dafür, dass größere Maßnahmen nicht zu plötzlichen hohen Sonderzahlungen führen.
Wofür die Rücklage da ist
Aus der Rücklage werden größere Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum bezahlt, etwa ein neues Dach, die Fassade oder die Heizungsanlage. Sie wird über das Hausgeld angespart.
Wie hoch sie sein sollte
Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Rücklage, die zum Alter und Zustand des Gebäudes passt. Bei älteren Gebäuden mit absehbarem Sanierungsbedarf sollte sie höher sein. Die Gemeinschaft entscheidet über die Höhe der jährlichen Zuführung.
Wie sie verwaltet wird
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und wird getrennt geführt. Ihren aktuellen Stand zeigt der jährliche Vermögensbericht, den jeder Eigentümer erhält.
