Eigentümerversammlung: Ablauf und Fristen
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier entscheiden die Eigentümer über die wichtigen Fragen rund um das gemeinschaftliche Eigentum.
Einladung und Frist
Die Verwaltung lädt zur Versammlung ein, in der Regel einmal im Jahr. Die Einladung muss rechtzeitig erfolgen und die Tagesordnung enthalten, damit sich alle Eigentümer vorbereiten können. Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen.
Beschlüsse
Über die meisten Punkte entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für bestimmte Maßnahmen gelten besondere Anforderungen. Gefasste Beschlüsse werden dokumentiert und sind für alle Eigentümer bindend, auch für die, die nicht anwesend waren.
Nach der Versammlung
Die Verwaltung setzt die Beschlüsse um und hält sie nachvollziehbar fest. Wer mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, kann ihn innerhalb eines Monats gerichtlich anfechten.
